Photovoltaik für Unternehmen 2026: Lohnt sich das noch?
1.10.2026, 5 Min. Lesezeit
Autor: Team Energovision, Planung und Service von Energieanlagen
Kurz gesagt: Ja, Photovoltaik für Unternehmen lohnt sich 2026, wenn der Strom überwiegend im eigenen Betrieb verbraucht wird. Kleine und mittlere Industriebetriebe zahlen laut BDEW im Schnitt 17,2 ct/kWh, Gewerbekunden mit 10.000 kWh Jahresverbrauch rund 27 ct/kWh. Für eingespeisten Strom aus einer Anlage zwischen 40 und 100 kWp gibt es dagegen nur 5,44 ct/kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist damit drei- bis fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Wer heute plant, plant deshalb nach dem Grundsatz „Eigenverbrauch vor Einspeisung“.
Dieser Artikel ordnet die Zahlen ein, zeigt eine einfache Beispielrechnung und erklärt, was der Regierungsentwurf zum EEG 2027 für Gewerbebetriebe bedeuten würde.
Strompreise 2026: Was Unternehmen tatsächlich zahlen
Der Strompreis ist der wichtigste Treiber jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung. Nach der Strompreisanalyse des BDEW zahlt die kleine und mittlere Industrie 2026 im Durchschnitt 17,2 ct/kWh, das sind 0,4 ct weniger als 2025. Gewerbebetriebe mit geringem Verbrauch (10.000 kWh pro Jahr) liegen bei etwa 27,15 ct/kWh.
Leicht gesunken sind die Preise vor allem durch den Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten von 6,5 Mrd. Euro. Die Netzentgelte fielen dadurch im Schnitt um rund 16 %, für Kunden auf höheren Spannungsebenen regional um bis zu 26 %. Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft wurde zusätzlich die Stromsteuer auf das EU-Minimum gesenkt. Dienstleistung und Handel profitieren davon nicht.
Für die Planung heißt das: Die Entlastung verbessert die Lage, ändert aber nichts an der Grundrechnung. Der Strompreis, den Sie mit eigenem Solarstrom vermeiden, liegt weiterhin ein Vielfaches über dem, was die Einspeisung bringt.
Einspeisung oder Eigenverbrauch: die Grundrechnung
Für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026 gelten laut Bundesnetzagentur folgende Werte (Teileinspeisung):
| Anlagengröße | Einspeisevergütung | Anzulegender Wert (Direktvermarktung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 8,10 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 7,06 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 5,84 ct/kWh |
| 100 bis 1.000 kWp | nur Direktvermarktung | 5,84 ct/kWh |
Die Sätze gelten anteilig je Leistungsstufe. Über 100 kWp gibt es keine feste Vergütung mehr, sondern die Marktprämie über einen Direktvermarkter. Hinzu kommt das Solarspitzengesetz: Seit dem 25. Februar 2025 erhalten neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Vergütung. Diese Stunden werden an das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums angehängt.
Rechenbeispiel: 250 kWp auf dem Hallendach
Ein vereinfachtes Beispiel mit Annahmen, die Sie durch Ihre eigenen Werte ersetzen sollten. Die Anlage hat 250 kWp und ist in der Direktvermarktung. Der anzulegende Wert liegt anteilig gerechnet bei rund 6,1 ct/kWh, vor den Kosten des Direktvermarkters. Der Betrieb zahlt 17,2 ct/kWh für Netzstrom. Wir betrachten 100.000 kWh Solarstrom; die tatsächliche Erzeugung hängt von Standort, Ausrichtung und Verschattung ab.
- Variante A, Volleinspeisung: 100.000 kWh × 6,1 ct = rund 6.100 Euro Erlös.
- Variante B, 70 % Eigenverbrauch: 70.000 kWh × 17,2 ct = 12.040 Euro vermiedene Stromkosten, dazu 30.000 kWh × 6,1 ct = 1.830 Euro Erlös. Zusammen rund 13.870 Euro.
Der Wert derselben Strommenge verdoppelt sich also mehr als, wenn sie im Betrieb bleibt. Wie hoch der Eigenverbrauchsanteil wirklich ist, zeigt nur Ihr Lastgang: Betriebe mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch haben eine registrierende Leistungsmessung (RLM) mit 15-Minuten-Werten. Diese Daten sind die Grundlage jeder seriösen Auslegung.
EEG 2027: Was der Regierungsentwurf vorsieht
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für eine EEG-Novelle und ein Netzpaket beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026. Der Entwurf ist noch kein Gesetz, Details können sich im Verfahren ändern. Geplant sind nach aktuellem Stand unter anderem:
- das Ende der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen, mit einer befristeten Übergangszahlung nur für kleine Anlagen,
- eine strengere, dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung für kleinere Dachanlagen,
- Ausschreibungen und Differenzverträge (CfD) für größere Anlagen,
- im Netzpaket Gebiete mit Redispatchvorbehalt, in denen ein Teil der abgeregelten Erzeugung nicht entschädigt würde,
- eine günstigere Behandlung von Batteriespeichern, die zusammen mit einer PV-Anlage betrieben werden.
Laut Entwurf behalten Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, die heutigen Regeln. Realistisch ist das nur dort, wo der Netzanschluss kurzfristig steht. Für Eigenverbrauchsanlagen ändert der Entwurf an der Grundrechnung wenig: Der vermiedene Strombezug bleibt der Haupttreiber. Wer wegen der Novelle wartet, verschiebt vor allem die eigene Ersparnis.
Steuern, Finanzierung und Marktlage
- Stromsteuer: Strom aus Anlagen bis 2 MW, der im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht wird, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG steuerfrei. Zuständig ist das Hauptzollamt.
- Abschreibung: Für Anschaffungen von Juli 2025 bis Dezember 2027 ist eine degressive AfA möglich, höchstens das Dreifache der linearen und maximal 30 % pro Jahr. Bei 20 Jahren Nutzungsdauer einer PV-Anlage sind das bis zu 15 % pro Jahr. Die konkrete Gestaltung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz gilt nur bis 30 kWp. Darüber fallen 19 % an, die vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen zurückholen.
- Finanzierung: Der KfW-Kredit 270 finanziert PV-Anlagen samt Speicher bis zu 100 % der Investition. Im Juli 2026 lag der effektive Zins je nach Bonität und Laufzeit zwischen 3,77 und 11,48 %. Der Antrag läuft über die Hausbank.
- Markt: Der Zubau von Gewerbe-PV über 30 kW ist im ersten Quartal 2026 laut BSW-Solar um rund 33 % eingebrochen, während Batteriespeicher um rund 67 % gewachsen sind. Viele Betriebe setzen inzwischen auf die Kombination aus PV und Speicher.
Checkliste vor der Anfrage
- Lastgang der letzten 12 Monate (15-Minuten-Werte) beim Messstellenbetreiber oder Lieferanten anfordern.
- Stromrechnung mit Arbeitspreis, Leistungspreis und Netzentgelten bereitlegen.
- Dachfläche, Baujahr und Dachaufbau der Halle zusammentragen; die Statik muss geprüft werden.
- Brandschutzkonzept und Sachversicherer frühzeitig einbinden.
- Netzbetreiber und vorhandenen Netzanschluss (Niederspannung oder Mittelspannung) klären.
- Entscheiden, ob ein Speicher für Lastspitzen oder Eigenverbrauch mitgerechnet werden soll.
Fazit
Photovoltaik für Unternehmen rechnet sich 2026 über den Eigenverbrauch, nicht über die Einspeisung. Die Einspeisevergütung ist niedrig, der Regierungsentwurf zum EEG 2027 würde sie für neue Anlagen weiter zurückfahren. Wer seinen Lastgang kennt und die Anlage darauf auslegt, ist von diesen Änderungen weitgehend unabhängig.
Ihr nächster Schritt: Senden Sie uns Ihren Lastgang. Wir berechnen Eigenverbrauch, Wirtschaftlichkeit und eine sinnvolle Speichergröße für Ihren Standort. Mehr dazu auf unserer Seite Photovoltaik für Unternehmen.
Quellen
- BDEW Strompreisanalyse 08/2026
- BDEW: Netzzuschuss 2026
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze
- § 9 EEG
- pv magazine, 24.09.2026: Erste Lesung EEG-Novelle
- ema-energiewelt: Kabinettsbeschluss EEG-Novelle
- Stromsteuer und PV-Eigenverbrauch 2026
- photovoltaik.eu: Investitionsbooster
- KfW 270: Konditionen Juli 2026
- BSW-Solar: Gewerbe-PV-Zubau Q1 2026
