Förderung für Photovoltaik und Speicher im Unternehmen 2026
Für Gewerbe-PV gibt es bundesweit vor allem Kredite, steuerliche Regeln und Vorteile bei Netzentgelten. Zuschüsse nur in engen Grenzen. Wir zeigen, was gilt, und rechnen es mit Ihrem Lastgang durch. Eine Förderzusage versprechen wir nicht.
Stand 1.10.2026, geprüft anhand der verlinkten Quellen. Konditionen ändern sich, vor dem Angebot prüfen wir sie erneut. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

- KfW 270
- Kredit für PV-Anlage und Speicher, bis 100 % der Investition
- bis 45 %
- BAFA-Zuschuss für kleine Unternehmen im Modul 4
- bis 30 %
- degressive AfA pro Jahr für Anschaffungen bis 12/2027
Programme und Regeln 2026
- 01
KfW 270 Erneuerbare Energien – Standard
Unternehmen, die eine PV-Anlage mit oder ohne Speicher finanzieren
Gilt derzeit
- Form
- zinsgünstiger Kredit, kein Zuschuss
- Wofür
- PV-Anlage einschließlich Batteriespeicher
- Umfang
- bis 100 % der Investitionskosten
- Zins
- ändert sich monatlich, im Juli 2026 effektiv 3,77 bis 11,48 % je nach Bonität und Laufzeit
- Antrag
- über Ihre Hausbank
- Frist
- keine feste Frist
Was wir tunWir liefern Angebot, technische Daten und Wirtschaftlichkeitsrechnung, die Ihre Hausbank für den Kreditantrag braucht.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 02
BAFA EEW: Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Unternehmen jeder Größe
Gilt derzeit
- Modul 3
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Software für Energiemanagement; Speicher sind hier ausgeschlossen
- Modul 4
- Prozessoptimierung, auch mit Batteriespeicher bei nachgewiesener CO₂-Einsparung
- PV-Anlage
- nur als Teil einer Elektrifizierung, überwiegend für den Eigenverbrauch und ohne EEG-Vergütung
- Förderquote
- kleine Unternehmen bis 45 %, mittlere bis 35 %, große bis 25 %, Dekarbonisierungsbonus bis +10 Prozentpunkte
- Regel
- Antrag vor Auftrag; keine Kumulierung mit anderer Förderung oder EEG-Zahlungen
- Frist
- keine feste Frist
Was wir tunWir dimensionieren Speicher und PV-Anlage aus Ihrem Lastgang und liefern die technischen Angaben für den Antrag. Den Auftrag nehmen wir erst nach dem Bewilligungsbescheid an.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 03
EEG: Einspeisevergütung und Marktprämie
Betreiber neuer PV-Anlagen auf Gebäuden
Gilt derzeit
- Gültig für
- Inbetriebnahme ab 1.8.2026, laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026
- Bis 100 kW
- Teileinspeisung 7,70 ct (bis 10 kW), 6,66 ct (bis 40 kW), 5,44 ct/kWh (bis 100 kW)
- Über 100 kW
- nur Direktvermarktung mit Marktprämie, anzulegender Wert Teileinspeisung 5,84 ct/kWh
- Negative Preise
- für neue Anlagen keine Vergütung in diesen Stunden (Solarspitzengesetz, seit 25.2.2025)
- Pflichten
- ab 100 kW Direktvermarkter und Fernsteuerbarkeit (§ 9 EEG)
Was wir tunWir legen die Anlage auf Eigenverbrauch aus und binden Direktvermarktung und Fernsteuerbarkeit in die Planung ein, wo sie nötig sind.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 04
Degressive Abschreibung (Investitionsbooster)
Unternehmen, die PV-Anlage oder Speicher kaufen
Gilt derzeit
- Regel
- degressive AfA bis zum Dreifachen der linearen, höchstens 30 % pro Jahr
- PV-Anlage
- bei 20 Jahren Nutzungsdauer höchstens 15 % pro Jahr
- Speicher
- bei 10 Jahren Nutzungsdauer höchstens 30 % pro Jahr
- Zusätzlich
- ggf. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Zeitraum
- Anschaffungen von 7/2025 bis 12/2027
Was wir tunWir liefern getrennte Positionen für PV-Anlage und Speicher im Angebot, damit Ihr Steuerberater beide richtig abschreiben kann.
Quelle (öffnet in neuem Fenster) - 05
Netzentgelt-Befreiung für neue Speicher (§ 118 Abs. 6 EnWG)
Betreiber von Batteriespeichern
Gilt derzeit
- Regel
- keine Netzentgelte für den gespeicherten Netzbezug, 20 Jahre lang
- Bedingung
- Inbetriebnahme bis 4.8.2029
- Mischbetrieb
- seit der EnWG-Novelle 2025 auch für Speicher, die PV-Strom und Netzstrom laden
Was wir tunWir planen Speicher und Energiemanagement so, dass der Speicher die Befreiung nutzen kann, und berechnen den Effekt in der Wirtschaftlichkeit.
MehrQuelle (öffnet in neuem Fenster) - 06
Stromsteuer-Befreiung für Eigenverbrauch
Unternehmen mit PV-Anlage bis 2 MW
Gilt derzeit
- Regel
- selbst verbrauchter Strom aus Anlagen bis 2 MW im räumlichen Zusammenhang ist stromsteuerfrei
- Grundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG
- Zuständig
- Hauptzollamt
- Hinweis
- für das produzierende Gewerbe mit ermäßigter Stromsteuer 2026 ist der Effekt kleiner
Was wir tunWir berücksichtigen die Befreiung in der Wirtschaftlichkeitsrechnung, getrennt nach Ihrem Stromsteuersatz.
Quelle (öffnet in neuem Fenster) - 07
Programme der Bundesländer
Unternehmen je nach Standort
Je nach Bundesland
- Stand
- Programme ändern sich häufig, viele richten sich an Haushalte
- Förderbanken
- z. B. LfA Förderbank Bayern und L-Bank in Baden-Württemberg mit Krediten
- Prüfung
- aktuell in der Förderdatenbank des Bundes nach Bundesland und Thema
Was wir tunWir prüfen vor dem Angebot, ob es an Ihrem Standort ein passendes Landesprogramm gibt, und sagen es Ihnen.
Quelle (öffnet in neuem Fenster) - 08
EEG 2027 und Netzpaket
Betreiber neuer PV-Anlagen und Speicher
Entwurf, noch nicht beschlossen
- Stand
- Entwurf der Bundesregierung vom 29.7.2026, erste Lesung im Bundestag am 24.9.2026
- Geplant
- Ende der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen, engere Einspeisegrenze für kleinere Dachanlagen, Ausschreibungen und Differenzverträge für größere Anlagen
- Speicher
- Speicher am PV-Standort sollen als netzneutral gelten
- Bestand
- Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sollen laut Entwurf die heutigen Regeln behalten
Was wir tunWir rechnen Anlagen auf Eigenverbrauch und Speicher, nicht auf Einspeisung. So bleibt die Rechnung tragfähig, wie auch immer das Gesetz ausfällt.
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Zuschuss oder EEG-Vergütung: zwei Rechnungen für dieselbe Anlage
Die BAFA fördert eine PV-Anlage nur als Teil einer Elektrifizierung, überwiegend für den Eigenverbrauch und ohne EEG-Vergütung. Eine Kumulierung mit EEG-Zahlungen ist nicht möglich. Wer den Zuschuss nimmt, verzichtet auf die Vergütung für den eingespeisten Strom.
Deshalb fragen wir zuerst: mit BAFA-Antrag oder ohne? Danach richten sich Anlagengröße, Speicher und Zeitplan, denn der Auftrag darf erst nach der Bewilligung erteilt werden. Im Gutachten erhalten Sie beide Varianten.
- Antrag vor Auftragbei der BAFA darf der Vertrag erst nach der Bewilligung unterschrieben werden
- BAFA EEW Modul 4Speicher förderfähig bei nachgewiesener CO₂-Einsparung, PV nur ohne EEG-Vergütung
- KfW 270Kredit über die Hausbank, bis 100 % der Investition
- Mehrwertsteuerüber 30 kWp gelten 19 %, vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen holen sie zurück
Fragen zu Förderung und Steuern
1Welche Programme und Regeln gelten derzeit?
Stand 2.10.2026 gelten: KfW 270 Erneuerbare Energien – Standard; BAFA EEW: Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft; EEG: Einspeisevergütung und Marktprämie; Degressive Abschreibung (Investitionsbooster); Netzentgelt-Befreiung für neue Speicher (§ 118 Abs. 6 EnWG); Stromsteuer-Befreiung für Eigenverbrauch. Das EEG 2027 und das Netzpaket sind noch Entwurf. Konditionen ändern sich, vor dem Angebot prüfen wir sie erneut.
2Welche Förderung gibt es für Gewerbe-PV?
Bundesweit vor allem den KfW-Kredit 270 und die BAFA-Förderung EEW: Modul 3 für Energiemanagement-Technik, Modul 4 für Speicher und PV im Rahmen einer Elektrifizierung, ohne EEG-Vergütung. Bei der BAFA gilt: Antrag vor Auftrag.
3Garantieren Sie, dass wir die Förderung bekommen?
Nein. Wir liefern die technischen Unterlagen und die Auslegung. Über den Antrag entscheiden KfW, Hausbank oder BAFA.
4Wie schreiben wir die Anlage ab?
Für Anschaffungen von Juli 2025 bis Dezember 2027 ist eine degressive AfA möglich, höchstens 30 % pro Jahr. Dazu kommen ggf. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Die konkrete Gestaltung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
5Fällt auf Gewerbe-PV Mehrwertsteuer an?
Der Nullsteuersatz gilt nur für Anlagen bis 30 kWp auf oder an Gebäuden. Darüber gelten 19 %. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen holen sie über die Vorsteuer zurück.
6Müssen wir Stromsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen?
Strom aus Anlagen bis 2 MW, der im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht wird, ist von der Stromsteuer befreit (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG). Zuständig ist das Hauptzollamt.
7Zahlt ein Speicher Netzentgelte?
Neue Speicher mit Inbetriebnahme bis 4.8.2029 sind 20 Jahre lang für den gespeicherten Netzbezug von Netzentgelten befreit (§ 118 Abs. 6 EnWG).
8Können wir die Anlage finanzieren statt kaufen?
Ja, zum Beispiel über den KfW-Kredit 270 via Hausbank, er kann bis 100 % der Investition abdecken. Wir bieten den Kauf an und liefern die Unterlagen für die Finanzierungsanfrage.
9Sollen wir auf das EEG 2027 warten?
Für Anlagen, die überwiegend selbst verbrauchen, ändert die Novelle wenig an der Grundrechnung. Der vermiedene Strompreis bleibt der Haupttreiber. Laut Entwurf behalten Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 die heutigen Regeln, realistisch ist das nur bei kurzer Dauer des Netzanschlusses.
Förderung und Finanzierung prüfen
Schreiben Sie uns, was Sie planen, und nennen Sie Ihre Branche. Wir sagen Ihnen, welche Programme und Regeln für Ihr Projekt in Frage kommen und welche Unterlagen nötig sind.
Unternehmen und Kommunen: vertrieb@energovision.de
Telefon: +421 908 366 332
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