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Negative Strompreise: Was Unternehmen mit PV tun können

1.10.2026, 4 Min. Lesezeit

Autor: Team Energovision, Planung und Service von Energieanlagen

Negative Strompreise treten in Deutschland immer häufiger auf, vor allem an sonnigen Mittagen. Neue PV-Anlagen erhalten in diesen Stunden seit dem Solarspitzengesetz keine Vergütung. Für Unternehmen ist das kein Grund, auf Photovoltaik zu verzichten, sondern ein Grund, sie anders zu planen: Der Solarstrom soll mittags im Betrieb verbraucht oder gespeichert werden, statt ins Netz zu fließen. 2025 gab es am Day-Ahead-Markt einen Rekord von 573 bis 575 Stunden mit negativen Preisen, im ersten Halbjahr 2026 bereits 298.

Wie häufig negative Preise sind

Negative Preise entstehen, wenn mehr Strom angeboten wird, als das Netz in diesem Moment aufnehmen kann, und unflexible Erzeuger weiterlaufen. Das passiert vor allem an Wochenenden und Feiertagen mit viel Sonne und wenig Verbrauch. Mit jedem zusätzlichen Gigawatt Photovoltaik werden diese Stunden häufiger.

Die Zahlen der Strombörse zeigen den Trend deutlich: 573 bis 575 Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen im Jahr 2025 und 298 Stunden allein im ersten Halbjahr 2026. Für Betreiber von PV-Anlagen heißt das: Ein wachsender Teil der Mittagsproduktion hat am Markt keinen Wert.

Was das Solarspitzengesetz regelt

Das Solarspitzengesetz gilt seit dem 25. Februar 2025. Für neue Anlagen bringt es drei wichtige Änderungen:

  • Keine Vergütung bei negativen Preisen: In Stunden mit negativem Börsenpreis erhalten neue Anlagen weder Einspeisevergütung noch Marktprämie. Diese Stunden werden an das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums angehängt, die Förderung verschiebt sich also, sie geht nicht ganz verloren.
  • Begrenzung der Einspeisung: Solange kein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert ist, dürfen neue Anlagen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen.
  • Messung und Steuerung: Für neue EEG-Anlagen ab 7 kW sind iMSys und Steuerbox vorgesehen. Ab 100 kW ist die Fernsteuerbarkeit nach § 9 EEG ohnehin Pflicht.

Die Regeln betreffen neue Anlagen; für Bestandsanlagen gelten grundsätzlich die Bedingungen ihres Inbetriebnahmejahres.

Für Unternehmen ist vor allem der erste Punkt wichtig. Wer eine Anlage über 100 kWp in der Direktvermarktung betreibt, bekommt in den Stunden mit negativen Preisen keine Marktprämie, und der Direktvermarkter wird die Einspeisung in diesen Stunden in der Regel drosseln. Ohne eigenen Verbrauch oder Speicher geht die Erzeugung dieser Stunden also verloren. Da negative Preise fast immer an sonnigen Mittagen auftreten, betrifft das genau die Stunden, in denen eine PV-Anlage am meisten erzeugt.

Warum Einspeisung mittags wenig bringt

Schon ohne negative Preise ist die Einspeisung für Gewerbeanlagen wenig attraktiv. Bei Inbetriebnahme ab August 2026 gibt es für Anlagen von 40 bis 100 kWp 5,44 ct/kWh in der Teileinspeisung. Über 100 kWp liegt der anzulegende Wert in der Direktvermarktung bei 5,84 ct/kWh. Die kleine und mittlere Industrie zahlt dagegen im Schnitt 17,2 ct/kWh für Netzstrom.

Fallen zusätzlich die Stunden mit negativen Preisen weg, sinkt der durchschnittliche Erlös je eingespeister Kilowattstunde weiter. Das Fazit ist eindeutig: Der Wert einer PV-Anlage liegt in dem Netzstrom, den sie ersetzt.

Hinzu kommt ein Effekt, der in Prospekten selten erwähnt wird: Gerade in den Stunden, in denen alle Anlagen viel erzeugen, ist der Marktwert von Solarstrom am niedrigsten. Je mehr Photovoltaik im Netz ist, desto stärker fällt dieser Abschlag aus. Eigenverbrauch und Speicher schützen davor, weil der vermiedene Strombezug zu Ihrem vertraglichen Preis zählt und nicht zum Börsenpreis der Mittagsstunde.

Was Unternehmen konkret tun können

1. Verbrauch in die Mittagszeit legen. Viele Prozesse sind zeitlich flexibel: Kälte- und Druckluftspeicher, Warmwasserbereitung, Ladevorgänge der Fahrzeugflotte, Pumpen oder Trocknung. Ein Energiemanagementsystem startet sie, wenn die PV-Anlage Überschuss liefert.

2. Einen Batteriespeicher einplanen. Der Speicher nimmt den Mittagsüberschuss auf und gibt ihn am Nachmittag oder in der Spätschicht ab. Derselbe Speicher kann zusätzlich Lastspitzen kappen und damit den Leistungspreis senken, der regional zwischen etwa 60 und 440 €/kW·a liegt. Neue Speicher mit Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 sind nach § 118 Abs. 6 EnWG 20 Jahre lang von Netzentgelten für den eingespeicherten Netzbezug befreit.

3. Die Anlage auf den Eigenverbrauch auslegen. Eine Ost-West-Belegung verteilt die Erzeugung über den Tag und senkt die Mittagsspitze. Die Anlagengröße sollte sich am Lastgang orientieren, nicht an der verfügbaren Dachfläche.

4. Direktvermarktung richtig einstellen. Über 100 kWp regelt der Direktvermarkter bei negativen Preisen in der Regel ab. Das EMS sollte den Strom in diesen Stunden vorrangig in den Eigenverbrauch und den Speicher lenken.

5. Messtechnik früh klären. Ohne iMSys gilt die 60-%-Grenze. Klären Sie mit dem Messstellenbetreiber, wann das intelligente Messsystem eingebaut wird.

Welche dieser Maßnahmen sich lohnt, hängt vom Betrieb ab. Ein Logistikzentrum mit Kühlhaus kann die Kälteerzeugung in die Mittagsstunden legen und nutzt die Gebäudemasse als Speicher. Ein Landwirt mit großem Stalldach und wenig Verbrauch zur Mittagszeit kommt ohne Batterie kaum aus. Ein Produktionsbetrieb, der am Wochenende stillsteht, sollte vor allem die Wochenendstunden betrachten: Dort treffen geringe eigene Last und häufige negative Preise zusammen.

Ausblick: EEG-Entwurf 2027

Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 vom 29. Juli 2026 würde die Bedingungen für die Einspeisung weiter verschärfen: Er sieht das Ende der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen und eine strengere Einspeisebegrenzung für kleinere Dachanlagen vor. Batteriespeicher, die zusammen mit einer PV-Anlage betrieben werden, sollen dagegen günstiger behandelt werden. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Die Richtung ist aber klar: Eigenverbrauch und Speicher gewinnen, reine Einspeisung verliert.

Fazit

Negative Strompreise machen die Einspeisung von Solarstrom zur Mittagszeit wertlos, für neue Anlagen auch bei der Förderung. Unternehmen, die ihre PV-Anlage auf den Eigenverbrauch auslegen, flexible Verbraucher steuern und einen Speicher einplanen, sind davon kaum betroffen. Für sie ist der Mittagsstrom keine Last, sondern günstige Energie für den eigenen Betrieb.

Ihr nächster Schritt: Wir prüfen anhand Ihres Lastgangs, wie viel Mittagsüberschuss Ihre Anlage erzeugt und wie viel ein Speicher davon in den Betrieb holt. Mehr auf unserer Seite Batteriespeicher für Unternehmen.

Quellen

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