Lastspitzenkappung: So senken Sie den Leistungspreis
1.10.2026, 5 Min. Lesezeit
Autor: Team Energovision, Planung und Service von Energieanlagen
Lastspitzenkappung senkt den Leistungspreis, weil Betriebe mit registrierender Leistungsmessung für ihre höchste Viertelstunde im Jahr bezahlen. Die Ersparnis lässt sich einfach rechnen: reduzierte Jahreshöchstleistung in kW mal Leistungspreis in €/kW pro Jahr. Leistungspreise liegen in Deutschland regional zwischen etwa 60 und 440 €/kW·a. Ab rund 120 €/kW·a lohnt sich Peak Shaving mit einem Gewerbespeicher meist besonders.
Wie der Leistungspreis entsteht
Unternehmen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch werden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) abgerechnet. Der Zähler speichert alle 15 Minuten den Mittelwert der bezogenen Leistung. Für die Netzentgelte zählen dann zwei Komponenten: der Arbeitspreis je kWh und der Leistungspreis je kW. Maßgeblich für den Leistungspreis ist die höchste Viertelstunde des Abrechnungsjahres.
Genau das macht Lastspitzen so teuer. Laufen an einem kalten Morgen Kompressoren, Öfen und Hallenheizung gleichzeitig an, setzt diese eine Viertelstunde den Preis für das gesamte Jahr. Der Satz, den man in vielen Betrieben hört, trifft es: „Eine einzige Lastspitze kostet uns das ganze Jahr Leistungspreis.“
Ihren Leistungspreis finden Sie im Preisblatt Ihres Netzbetreibers oder auf der Netzentgeltabrechnung. Die Spanne ist groß: Je nach Netzgebiet und Spannungsebene liegen die Werte zwischen etwa 60 und 440 €/kW·a.
Den Lastgang lesen
Die Grundlage jeder Lastspitzenkappung ist der Lastgang, also die 15-Minuten-Werte eines vollen Jahres. Ihr Messstellenbetreiber oder Lieferant stellt die Daten in der Regel als CSV- oder Excel-Datei bereit. Bei der Lastganganalyse interessieren vor allem vier Fragen:
- Höhe: Wie weit liegen die höchsten Viertelstunden über dem üblichen Betrieb?
- Häufigkeit: Ist die Spitze ein Einzelereignis oder tritt sie an vielen Tagen auf?
- Dauer: Dauert eine Spitze 15 Minuten oder zwei Stunden? Davon hängt die nötige Speicherkapazität ab.
- Ursache: Welche Verbraucher laufen zeitgleich an, und ließe sich ein Teil davon verschieben?
Oft zeigt sich, dass nur wenige Dutzend Viertelstunden im Jahr über einer bestimmten Schwelle liegen. Dann reicht eine vergleichsweise kleine Energiemenge, um die Jahreshöchstleistung deutlich zu senken.
Ein praktischer Weg ist die sortierte Jahresdauerlinie: Alle 35.040 Viertelstundenwerte eines Jahres werden der Größe nach geordnet. Steigt die Kurve ganz links steil an, gibt es wenige, kurze Spitzen, ein guter Fall für Peak Shaving. Verläuft sie flach, ist die Last gleichmäßig hoch, und ein Speicher bringt beim Leistungspreis wenig. Zusätzlich lohnt der Blick auf die Tage mit den zehn höchsten Werten. Liegen sie alle im Winter am Montagmorgen, ist die Ursache meist der Anlauf nach dem Wochenende, und oft lässt sich schon durch eine gestaffelte Einschaltreihenfolge ein Teil der Spitze vermeiden.
Speicher oder Lastmanagement?
Es gibt zwei Wege, Lastspitzen zu kappen, und sie schließen sich nicht aus.
Lastmanagement verschiebt oder drosselt Verbraucher: Ladepunkte, Kälte, Druckluft oder Heizstäbe werden kurz zurückgenommen, wenn die Gesamtlast eine Schwelle erreicht. Das ist günstig, greift aber in den Betrieb ein und funktioniert nur mit Verbrauchern, die eine Pause vertragen.
Ein Gewerbespeicher deckt die Spitze aus der Batterie, ohne dass die Produktion etwas merkt. Ein Energiemanagementsystem (EMS) beobachtet den Netzbezug und entlädt den Speicher, sobald die Schwelle erreicht ist. Zwischen den Spitzen lädt er wieder, idealerweise mit PV-Überschuss. Damit erfüllt derselbe Speicher eine zweite Aufgabe: Er erhöht den Eigenverbrauch der PV-Anlage.
In der Praxis kombinieren viele Betriebe beides. Der Speicher übernimmt die kurzen, hohen Spitzen, das Lastmanagement die planbaren Verbraucher. Wichtig ist, dass beide von einem System gesteuert werden, das den aktuellen Netzbezug kennt. Laufen Speichersteuerung und Lastabwurf getrennt, reagieren sie im Ernstfall gegeneinander oder zu spät.
Rechenbeispiel
Die Formel lautet: Ersparnis pro Jahr = (alte Jahreshöchstleistung − neue Jahreshöchstleistung) × Leistungspreis.
| Leistungspreis | Reduktion | Ersparnis pro Jahr |
|---|---|---|
| 120 €/kW·a | 10 kW | 1.200 Euro |
| 120 €/kW·a | 20 kW | 2.400 Euro |
| 200 €/kW·a (Annahme) | 100 kW (Annahme) | 20.000 Euro |
Die ersten beiden Zeilen entsprechen typischen Beispielen aus der Fachliteratur, die dritte ist eine Annahme für einen Industriebetrieb mit deutlichen Spitzen. Ihren tatsächlichen Wert liefert nur die Kombination aus Ihrem Lastgang und Ihrem Preisblatt.
Wie groß der Speicher dafür sein muss, folgt aus Leistung und Dauer. Soll die Last um 100 kW gesenkt werden und dauert die längste Spitze 30 Minuten, muss der Speicher mindestens 50 kWh nutzbar abgeben können. Dazu kommen eine Reserve für Prognosefehler und die Alterung der Batterie über die Jahre. Die Wechselrichterleistung muss die vollen 100 kW liefern, sonst bleibt ein Rest der Spitze im Netzbezug. Eine Simulation über alle Viertelstunden des Jahres zeigt, wo das wirtschaftliche Optimum liegt: Die ersten Kilowatt Reduktion sind meist günstig, jedes weitere Kilowatt braucht überproportional mehr Kapazität.
Grenzen und Risiken
- Eine verpasste Spitze genügt. Ist der Speicher im entscheidenden Moment leer, setzt diese Viertelstunde den Leistungspreis für das ganze Jahr. Das EMS muss deshalb einen Ladestand für Spitzen reservieren und darf ihn nicht vollständig für andere Zwecke verbrauchen.
- Lange Spitzen brauchen Kapazität. Eine zweistündige Spitze verlangt ein Vielfaches der Energie einer 15-minütigen. Wer nur auf Leistung auslegt, wird enttäuscht.
- Preise ändern sich. Die Netzentgelte sind 2026 durch den Bundeszuschuss im Schnitt um rund 16 % gesunken. Die Bundesnetzagentur arbeitet zudem unter dem Namen AgNes an einer neuen Netzentgeltsystematik mit Horizont um 2029. Rechnen Sie deshalb mit Spannbreiten, nicht mit einem festen Wert über 20 Jahre.
- Brandschutz und Aufstellort. Ein Speicher braucht einen geeigneten Platz, Abstände und die Abstimmung mit dem Sachversicherer.
Zusätzlich lohnt der Blick auf zwei Regeln: Neue Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind nach § 118 Abs. 6 EnWG 20 Jahre lang von Netzentgelten für den eingespeicherten Netzbezug befreit. Und wer seine Jahreshöchstlast aus den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers heraushält, kann über die atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV ein individuelles Netzentgelt beantragen.
Fazit
Lastspitzenkappung ist eine der am besten rechenbaren Maßnahmen im Energiebereich: Die Formel ist einfach, die Daten liegen bei RLM-Kunden bereits vor. Ob sich ein Speicher lohnt, entscheiden Höhe und Dauer Ihrer Spitzen und Ihr Leistungspreis. Ein Speicher, der zugleich PV-Überschuss aufnimmt, verbessert die Rechnung zusätzlich.
Ihr nächster Schritt: Schicken Sie uns Ihren Lastgang und Ihr Preisblatt. Wir rechnen aus, um wie viele Kilowatt sich Ihre Jahreshöchstleistung senken lässt und welche Speichergröße dafür nötig ist. Mehr auf unserer Seite Batteriespeicher für Unternehmen.
