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Atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV mit Speicher

1.10.2026, 4 Min. Lesezeit

Autor: Team Energovision, Planung und Service von Energieanlagen

Atypische Netznutzung bedeutet: Liegt Ihre Jahreshöchstlast außerhalb der Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers, können Sie nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Voraussetzung ist unter anderem eine zu erwartende Ersparnis von mindestens 500 Euro. Ein Batteriespeicher mit Energiemanagementsystem kann den Netzbezug in diesen Zeitfenstern gezielt senken und macht die Regel damit für Betriebe nutzbar, die sie allein mit ihrer Produktion nicht erreichen.

Was § 19 StromNEV regelt

Die Netzentgelte richten sich nach der Annahme, dass hohe Last eines Kunden mit der Höchstlast im Netz zusammenfällt. Wer seine Spitzen nachweislich in anderen Zeiten hat, belastet das Netz weniger. Für diese Kunden sieht § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vor, das niedriger ist als das allgemeine.

Entscheidend ist dabei nicht die absolute Höhe Ihrer Last, sondern ihr Zeitpunkt. Ein Betrieb mit hoher Leistung kann profitieren, wenn diese Leistung außerhalb der vom Netzbetreiber festgelegten Hochlastzeiten anfällt.

Abzugrenzen ist die Regel von der Lastspitzenkappung. Beim Peak Shaving senken Sie Ihre Jahreshöchstleistung insgesamt und sparen direkt beim Leistungspreis. Bei der atypischen Netznutzung darf die Jahreshöchstleistung hoch bleiben, sie muss nur zur richtigen Zeit auftreten. Beide Ansätze lassen sich mit demselben Speicher verfolgen, verlangen aber unterschiedliche Steuerungsregeln, die das Energiemanagement gegeneinander abwägen muss.

Hochlastzeitfenster: wo Sie sie finden

Jeder Verteilnetzbetreiber veröffentlicht für jedes Jahr seine Hochlastzeitfenster, getrennt nach Spannungsebene und oft nach Jahreszeit. Ein Beispiel ist die Veröffentlichung der Avacon Netz für 2026. Typischerweise liegen die Fenster an Werktagen im Winterhalbjahr, morgens und am frühen Abend; die genauen Zeiten unterscheiden sich aber von Netzbetreiber zu Netzbetreiber.

Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Zuerst muss geklärt werden, welcher Netzbetreiber zuständig ist und welche Fenster für Ihre Spannungsebene gelten. In Bayern sind das zum Beispiel Bayernwerk Netz, LEW Verteilnetz, SWM Infrastruktur oder N-ERGIE Netz, in Sachsen MITNETZ Strom oder SachsenNetze.

Voraussetzungen

  • Registrierende Leistungsmessung: Ohne 15-Minuten-Werte lässt sich nicht nachweisen, wann die Höchstlast auftritt. RLM ist bei mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch ohnehin Standard.
  • Höchstlast außerhalb der Fenster: Ihre Last in den Hochlastzeitfenstern muss deutlich unter Ihrer Jahreshöchstlast liegen.
  • Mindestersparnis: Das individuelle Netzentgelt muss eine Ersparnis von mindestens 500 Euro erwarten lassen.
  • Vereinbarung: Das individuelle Netzentgelt wird mit dem Netzbetreiber vereinbart. Formulare, Unterlagen und Fristen nennt Ihr Netzbetreiber.

Die Bedingungen gelten für das ganze Abrechnungsjahr. Eine einzige Viertelstunde mit hoher Last im Hochlastzeitfenster kann den Vorteil kosten.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung, mit angenommenen Werten: Ein Kunststoffverarbeiter hat seine Jahreshöchstlast im Sommer nachmittags, wenn Kühlung und Spritzguss gleichzeitig laufen. Die Hochlastzeitfenster seines Netzbetreibers liegen dagegen an Wintermorgen. Ist seine Last in diesen Fenstern deutlich niedriger als die Sommerspitze, kann er die Voraussetzungen erfüllen, ohne etwas am Betrieb zu ändern. Ein Bäckereibetrieb mit Backöfen am frühen Morgen hat dagegen genau in den Fenstern seine höchste Last. Er erreicht die atypische Netznutzung nur, wenn er die Last in diesen Stunden aus einem Speicher deckt.

Die Rolle von Speicher und EMS

Viele Betriebe arbeiten genau dann, wenn auch das Netz am stärksten belastet ist: an Werktagen morgens. Ohne Hilfsmittel erfüllen sie die Bedingungen nicht. Ein Batteriespeicher ändert das. Er lädt außerhalb der Hochlastzeitfenster, etwa mittags mit PV-Strom oder nachts, und deckt in den Fenstern einen Teil der Last. Der Netzbezug sinkt in den kritischen Zeiten, ohne dass die Produktion umgestellt werden muss.

Damit das zuverlässig funktioniert, braucht es ein Energiemanagementsystem, das die Fenster des Netzbetreibers kennt, die Last prognostiziert und den Ladestand rechtzeitig vorbereitet. Unsere EMS-Software EnergoMind ist dafür ausgelegt: Sie steuert den Speicher nach den Hochlastzeitfenstern und kombiniert das mit Peak Shaving und Eigenverbrauch.

Zwei weitere Regeln verbessern die Rechnung. Neue Speicher mit Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 sind nach § 118 Abs. 6 EnWG 20 Jahre lang von Netzentgelten für den eingespeicherten Netzbezug befreit. Und der Speicher senkt mit derselben Hardware auch Ihren Leistungspreis, der regional zwischen etwa 60 und 440 €/kW·a liegt.

Risiko: die Reform der Netzentgelte (AgNes)

Die Bundesnetzagentur arbeitet unter dem Namen AgNes an einer neuen Systematik der Netzentgelte mit einem Zeithorizont um 2029. Übergangsregelungen kamen 2026 nicht zustande, die Regel zur atypischen Netznutzung gilt daher derzeit fort. Ob und in welcher Form sie nach der Reform bestehen bleibt, ist offen.

Hinzu kommt: Die Netzentgelte sind 2026 durch den Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. Euro im Schnitt um rund 16 % gesunken, auf höheren Spannungsebenen regional um bis zu 26 %. Ein niedrigeres allgemeines Netzentgelt verringert auch den Abstand zum individuellen Netzentgelt und damit die Ersparnis. Prüfen Sie deshalb jedes Jahr mit dem aktuellen Preisblatt, ob die 500-Euro-Schwelle weiter erreicht wird.

Für Ihre Entscheidung heißt das: Rechnen Sie den Vorteil aus § 19 StromNEV als zusätzlichen Baustein, nicht als alleinige Begründung für einen Speicher. Ein Speicher, der sich bereits über Peak Shaving und Eigenverbrauch trägt, bleibt auch dann sinnvoll, wenn sich die Netzentgeltregeln ändern.

So gehen Sie vor

  1. Lastgang der letzten 12 Monate anfordern und die Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers für 2026 heraussuchen.
  2. Prüfen, wo Ihre Höchstlast liegt und wie hoch die Last in den Fenstern ist.
  3. Simulieren, um wie viel ein Speicher die Last in den Fenstern senken kann und welche Kapazität dafür nötig ist.
  4. Ersparnis aus individuellem Netzentgelt, Peak Shaving und Eigenverbrauch gemeinsam bewerten.
  5. Vereinbarung mit dem Netzbetreiber vorbereiten und das EMS auf die Fenster einstellen.

Fazit

Die atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV ist für viele Betriebe ein unterschätzter Hebel bei den Netzentgelten. Mit Speicher und EMS wird sie auch für Unternehmen erreichbar, deren Last zu typischen Zeiten anfällt. Wegen der laufenden AgNes-Reform sollte sie Teil einer breiteren Rechnung sein, nicht ihr einziges Fundament.

Ihr nächster Schritt: Wir werten Ihren Lastgang gegen die Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers aus und zeigen, ob atypische Netznutzung für Sie erreichbar ist. Mehr auf unserer Seite Energiegutachten.

Quellen

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